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AGENTURLEISTUNGSVERTRAG – DER BRANCHENSTANDARD
LINKS ZUM THEMA KOMMUNIKATIONSRECHT
Das Bewusstsein für Persönlichkeits- und Datenschutz ist in weiten Kreisen wenig ausgeprägt oder gar nicht vorhanden. Während beispielsweise in den USA das Thema Datenschutz praktisch gar nicht geregelt ist, kann die Schweiz mit einem vergleichsweise umfassenden Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger aufwarten.
Datenschutzgesetz
Bundesgesetz über den Datenschutz

Datenschutz
Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)

Persönliche Daten schützen
Umfangreiche Informationen bei der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich

Das Urheberrechtsgesetz URG schützt Geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die einen individuellen Charakter haben. Im Besonderen geschützt sind: literarische Werke, musikalische Werke, Werke der bildenden Kunst, audiovisuelle Werke, choreographische Werke, wissenschaftliche Werke und nicht zuletzt auch Software.
Neben diesen eher «schöngeistigen» Disziplinen gemäss Gesetzestext hat sich natürlich längst ein gewerblicher Urheberrechtsschutz etabliert. Er ist im Umfeld von Werkschaffenden in Kommunikations-Agenturen massgeblich und schützt deren Arbeiten mit individuellem Charakter.
Gesetzestext
Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG)

Über den Tellerrand hinaus
Generelles und Kontroverses bei Wikipedia

IGE Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Zuständig für Registerrechte und die Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, kurz UWG, regelt das «friedliche Nebeneinander» verschiedener Anbieter im freien Wettbewerb. Jeder Anbieter von Waren oder Dienstleistungen, der sich in seinen Rechten des freien Wettbewerbs eingeschränkt oder durch einen Dritten verletzt fühlt, kann sich auf das UWG berufen und beim zuständigen Gericht gegen den vermeintlichen Missetäter klagen.
Das Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben, kurz Markenschutzgesetz MSchG, regelt den gesetzlichen Schutz von Marken, Mustern, Modellen, Erfindungspatenten (und Pflanzensorten!) sowie denjenigen öffentlicher Wappen und Zeichen.
Alle diese Bereiche sind unter dem Oberbegriff Markenschutz zusammengefasst.
Die Schweizerische Lauterkeitskommission, kurz SLK, ist die Selbstregulierungsstelle der Kommunikations-Branche.

Jede natürliche Person und jede Rechtskörperschaft ist befugt, sämtliche Formen von kommerzieller Kommunikation (Werbung, Direktmarketing, Sponsoring, Verkaufsförderung und Öffentlichkeitsarbeit), die ihrer Meinung nach unlauter, also irreführend, nötigend oder unwahr ist, bei dieser Kommission zu beanstanden.

Die Lauterkeitskommission wird von allen namhaften Organisationen der Branche mitgetragen. In der Lauterkeitskommission sind Konsumenten, Medienschaffende und Kommunikations-Experten gleichermassen vertreten.