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AGENTURLEISTUNGSVERTRAG – DER BRANCHENSTANDARD
AGENTURLEISTUNGSVERTRAG – DER BRANCHENSTANDARD
Für die Zusammenarbeit zählt das Vertrauen, für den Fall von Meinungsverschiedenheiten das Vereinbarte. Deshalb ist die Schriftlichkeit so wichtig; weil sie zur Wahrung des Vertrauens beiträgt. Denn nur die Schriftlichkeit vermag im Zweifelsfall beide Parteien daran zu erinnern, was sie ursprünglich vereinbart haben.
Vom «Werbeleistungsvertrag» zum «Agenturleistungsvertrag»

Im September 2020 wurde der «Werbeleistungsvertrag» in «Agenturleistungsvertrag» umbenannt. Der Grund dafür lag in der Neuausrichtung und Umbenennung der «Allianz Schweizer Werbeagenturen ASW» zum «AGENTURNETZWERK ASW».

Was ändert sich mit dieser Umbenennung in rechtlicher Hinsicht?

Gar nichts. Ob Werbeleistungsvertrag oder Agenturleistungsvertrag: Sie sind inhaltlich identisch. Alle Vereinbarungen auf Basis des «Werbeleistungsvertrag» gelten weiterhin, neue Vereinbarungen werden unter dem neuen Namen «Agenturleistungsvertrag» abgeschlossen.

Grundsätze zum Agenturleistungsvertrag
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprachen: Deutsch  Français
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Keine inhaltlichen Änderungen, lediglich Umbenennung von «Werbeleistungsvertrag» zu «Agenturleistungsvertrag».

Einzelauftrag zum Agenturleistungsvertrag
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.02: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.

Einzelauftragsbestätigung zum Agenturleistungsvertrag
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.
Rahmenvereinbarung zum Agenturleistungsvertrag
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.

Projektierungskredit zum Agenturleistungsvertrag
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom Mai 2003: Keine inhaltlichen Änderungen, jedoch strukturelle Vereinfachung und übersichtlichere Gliederung.

Regelungen (mit Mitarbeitenden, Freelancern, Dritten)
Aktuelle Version: 2.0
Gültig seit: August 2020
Sprache: Deutsch
Unterschied zur Version 1.0 vom September 2001: Marginale Änderungen beim Verzicht auf die Geltendmachung der Urheberpersönlichkeitsrechte.